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Kfz-Kaufsteuer – wer muss wann zahlen?

Planen Sie den Autokauf im Ausland in Frankreich, Deutschland, Italien oder einem anderen europäischen Land und fragen sich, wer und wann die Steuer zahlen muss und wie man alle Steuerformalitäten erfolgreich erledigt? Erfahren Sie alle notwendigen Informationen, wie und wann die Einkommenssteuer für das gekaufte Fahrzeug korrekt bezahlt wird.


Wie sind die Formalitäten im Zusammenhang mit der Zahlung der Steuer für die Nutzung des Autos zu erledigen?


Formalitäten, Höhe der Autokaufsteuer und die Art und Weise der Erledigung der Steuerformalitäten variieren je nach dem europäischen Land, in dem das Auto gekauft wurde und zugelassen werden soll.


Was bestimmt die Höhe der Steuer beim Autokauf in Deutschland, Italien und Frankreich?


Sie möchten in einem ausgewählten Land in Europa ein Auto kaufen, wissen aber nicht, wie hoch die Steuern sind und wovon sie abhängen? Prüfen Sie, wie hoch der Steuerbetrag in den einzelnen Ländern Europas ist.


In Deutschland ist jeder Fahrer, der das Auto im Straßenverkehr nutzen will, zum Besitz einer gültigen Versicherung für sein Auto und Zahlung der Kfz-Steuer, verpflichtet.


Jeder Fahrer muss eine Zollgebühr in Höhe von 150 bis 200 Euro und eine Kurzzeitgebühr, zusammen mit den Kosten der Haftpflichtversicherung in Höhe von etwa 100 Euro zahlen. Jeder Fahrer muss auch eine Pflichtgebühr für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrzeugzulassung in Höhe von 30 Euro zahlen.


Die Höhe der Steuer für ein in Deutschland gekauftes und zugelassenes Auto hängt von mehreren wichtigen Faktoren ab:
• Art und Baujahr des gekauften Autos,
• Hubraum und Motortyp (Elektro, Benzin oder Diesel),
• Abgasemissionen (auf Basis des Kohlendioxidausstoßes pro gefahrenem Kilometer berechnet),
• Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs.
• Bei Elektroautos richtet sich die Steuerhöhe nach dem Gewicht des Fahrzeugs – je geringer, desto kleiner ist die Steuer. Weil bei höheren Eigengewichten des Fahrzeugs (über 3500 kg) die Schadstoffemission höher ist, schlägt sich auch das in der Höhe der Steuer wieder.


In Deutschland zahlt jeder Autofahrer eine jährliche Steuer für die Nutzung des Autos (sog. Kraftfahrzeugsteuer), deren Höhe etwa 100 Euro beträgt. Zu beachten ist auch, dass beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens in Deutschland eine Mehrwertsteuer von 19% anfällt. Wenn man beispielsweise ein in Deutschland von einer Privatperson gekauftes Auto nach Italien oder in ein anderes EU-Land ausführt, darf die Mehrwertsteuer nicht vom Preis abgezogen werden.


Das Auto wird bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle angemeldet. Für die Kfz-Zulassung ist der Stadt- oder Stadteilamt zuständig.


Autokauf in Frankreich und die Höhe der Gebühren und Steuern


Der Kauf eines Autos in Frankreich und seine Zulassung im Land verbinden sich mit der Verpflichtung der Zahlung einer Gebühr, deren Höhe vom Autotyp, der Menge der erzeugten Kohlendioxidabgase und dem Zulassungsbezirk, abhängt.


Man darf annehmen, dass die Höhe der Zulassungsgebühren für einen Pkw etwa 60 Euro beträgt. Dazu kommt noch der Wert der Regionalsteuer (abhängig von der jeweiligen Region) und der Emissionssteuer, die in Frankreich ab dem 1. Januar 2022 gilt. Für Autos, deren Emission 128 g/km nicht überschreitet, beträgt die Gebühr etwa 50 Euro.


Autos, die über 133 g/km Kohlendioxid ausstoßen, werden (je nach Abgasmenge) mit über 100 Euro belastet.


Autos mit Dieselmotoren erzeugen weniger Abgase, daher wird ihre Zulassung niedriger als die Benziner versteuert. Beim Kauf eines Autos in Frankreich verlangt auch Zahlung der Verbrauchsteuer innerhalb von 30 Tagen ab Zulassungsdatum. Ab dem 6. November 2017 ist das Kfz-Zulassungsverfahren in Frankreich nur online möglich.


Kfz-Zulassungsgebühren in Italien


Planen Sie, ein Auto in Italien zu kaufen und möchten es zulassen? Die Höhe der Steuer für die Kfz-Zulassung hängt auch vom Emissionsniveau, dem Fahrzeugtyp und dem Motor ab. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist, denn die Zulassungskosten (Imposta Provinciale di Trascrizione) sind fix und betragen etwa 151 Euro. Bezahlt werden sie vom Autobesitzer.


Der Steuerbetrag wird auf der Grundlage der tatsächlichen Fahrzeugleistung berechnet. Für Autos bis 53 Kilowatt betragen die Kosten 151 Euro, bei höherer Leistung gilt etwa 4 Euro Aufpreis pro kW.


Die Autozulassung in Italien ist beim Kfz-Amt der Provinz möglich, wo man vollständige technische Dokumentation des Autos und den Kaufbeleg vorlegen muss. Nach der Genehmigung der Dokumente reicht es aus, einen Antrag auf Zulassung des Fahrzeugs bei der PRA (Pubblico Registro Automobilistico), dem italienischen öffentlichen Fahrzeugregister zu stellen.


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