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Zulassung des Autos und formelle Anforderungen in Italien

Planen Sie den Kauf eines Autos in Italien und Sie möchten wissen, welche Schritte des Zulassungsprozesses durchzugehen sind? Einführung eines Autos aus einem beliebigen Land Europas nach Italien und seine Zulassung in Italien erfordert Kenntnis der Vorschriften und Einhaltung der Zulassungspflicht in geltenden Fristen. Lesen Sie, was man beachten muss, um erfolgreich das eingeführte Auto in Italien zuzulassen.


Wie wird ein Auto in Italien zugelassen?


In Italien ist der Prozess der Autozulassung ziemlich kompliziert, deswegen empfiehlt es sich, die geltenden gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften sorgfältig zu analysieren.


Wenn man in Italien ein neues oder gebrauchtes Auto kauft, muss es zugelassen werden, wobei der Zulassende einen Wohnsitz in Italien haben muss. Diese Verpflichtung ist für jeden Fahrzeugführer erforderlich, der beabsichtigt, das Auto mindestens 12 Monate auf italienischen Straßen zu nutzen.


Die Zulassung eines aus einem beliebigen EU-Land eingeführten Autos in Italien erfolgt auf zweierlei Art.
Die erste besteht darin, das Fahrzeug im Verkehrsamt (Motorizazzione Civile) anzumelden. Nach Genehmigung der Fahrzeugdokumente muss der Wagen im öffentlichen Register bei der PRA (Pubblico Registro Automobilistico) eingetragen werden. Dazu benötigt wird ein Antrag, der bei der STA-Agentur (Sportello Telematico dell’Automobilista), zu erhalten ist.


Unabhängig davon, ob man einen Neu- oder Gebrauchtwagen zulassen will – es wird bei den oben genannten Stellen getan.


Zu beachten sind jedoch Einschränkungen hinsichtlich des Herkunftslandes des Fahrzeugs. Zulassung eines von außerhalb der EU eingeführten Autos verlangt einen Antrag bei Motorizzazione Civile stellen.


Wie erfolgt die Zulassung eines von außerhalb der EU eingeführten Autos in der italienischen Motorizzazione Civile?


Sie besteht aus mehreren Schritten. Im ersten werden alle vorgelegten Fahrzeugdokumente inklusive der technischen Spezifikation gründlich geprüft.


Wenn alle Dokumente die Anforderungen erfüllen, erhält man eine Zulassungsbescheinigung, mit der man bei der PRA weitere Verwaltungspflichten erfüllen kann.


Wie wird ein Auto bei der PRA eingetragen?


Wenn ein aus einem EU-Land eingeführtes neues oder gebrauchtes Fahrzeug eingetragen werden soll, muss es innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Zulassungsbescheinigung aus des Motorizzazione Civile erfolgen.


Um ein Fahrzeug bei der PRA einzutragen, müssen korrekt ausgefüllte und gültige Dokumente vorliegen, zu denen folgende gehören:
• Europäische Konformitätsbescheinigung mit gültiger italienischer Fahrzeug-Homologation;
• vom Autohersteller ausgestellte Fahrzeugzulassungserklärung;
• empfohlen wird auch Vorlage einer unterschriebenen Eigentumsbescheinigung des Fahrzeugs und eines gültigen Kaufvertrags für das Auto;
• Fotokopie des gültigen Personalausweises des Käufers mit gültiger Bestätigung der Wohnadresse in Italien;
• Fotokopie der von der Motorizzazione Civile ausgestellten Zulassung;
• korrekt ausgefülltes Formular NP2D – wenn man notariellen Kaufvertrag für das Auto hat, mit leserlicher Unterschrift des Verkäufers (bei Neuwagen) und den erforderlichen Stempeln; wenn man das Auto selbst registriert, genügt das NP2C-Formular;
• beim Kauf eines Autos für eine Firma – abgestempeltes Zertifikat der Handelskammer oder spezielle Erklärung des Bevollmächtigten der Firma;
• wenn kein Vertrag zwischen zwei Parteien vorliegt, bedarf der Eintrag bei der PRA aller oben genannten Dokumente in italienischer Sprache, mit entsprechender Übersetzung eines konsularischen Übersetzers, durch eine Konformitätsbescheinigung bestätigt.

Was sollte man noch über die Autozulassung in Italien, Fristen und Strafen wissen?


Wenn man in Italien ansässig, das Auto für privaten Gebrauch gekauft wurde und zugelassen werden soll, müssen die Verwaltungspflichten innerhalb von 60 Tagen ab Kaufdatum des Autos abgewickelt werden.


Bei Nichteinhaltung riskiert man ziemlich viel. Gemäß Art. 132 der italienischen Straßenverkehrsordnung kann das Amt den Fahrzeugschein einziehen und Bußgeld zwischen 711 und 2848 Euro auferlegen.


Bei Verzögerungen hinsichtlich rechtzeitiger Zulassung des Fahrzeugs kann das italienische Amt den Wagen bis zur Zahlung des Bußgeldes und erneuter Zulassung beschlagnahmen. Zahlung des Bußgelds und erneute Zulassung müssen innerhalb von 180 Tagen, gezählt ab Zeitpunkt des Verwaltungsverfahrens, erfolgen.


Welche Dokumente sind notwendig, um ein Auto in Italien zuzulassen?


Die Zulassung eines nach Italien eingeführten Autos erfordert gründliche Kenntnis italienischer Rechtsvorschriften.


Bei der Zulassung eines eingeführten Autos muss der Eigentümer folgende Dokumente vorlegen:
• gültiger Fahrzeugschein;
• Eigentumsnachweis, z. B. in Form einer Mehrwertsteuerrechnung mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Autoverkäufers;
• gezahlte Verbrauchsteuer;
• in vorgeschriebener Frist gezahlte Steuer für Besitz und Nutzung eines Autos (sog. Bollo Auto) (mit Ausnahme einiger Regionen in Italien, in denen die Steuerpflicht für 3 bis 5 Jahre ab Erstzulassung, sowie für Zulassung von Elektro-, Hybrid- und LPG-Wagen, sowie Wagen zum Transport von Behinderten aufgehoben wurden); Für 30 Jahre alte Oldtimer gibt es 50% Steuernachlass;
• Nachweis gültiger Versicherung des eingeführten Fahrzeugs;
• Europäische oder nationale Konformitätsbescheinigung (bei Einführung von Neuwagen nach Italien).

Welche Gebühren fallen für die Kfz-Zulassung an?


Die Gebühren für die Zulassung eines ausländischen Autos sind variabel und hängen von mehreren Faktoren ab: Fahrzeugtyp, Kohlendioxidausstoß, Motortyp. Für jedes Auto gelten obligatorische feste Verwaltungsgebühren:
• ACI-Gebühr – 27 Euro
• Stempelgebühr für die Eintragung bei der PRA – 32 Euro (bei Nutzung des Anmeldeformulars CdP) oder 48 Euro (bei Nutzung des Formulars NP3B). Zahlungen werden nur mit Debitkarten akzeptiert, andere Zahlungsarten sind nicht zulässig.
• DDT-Stempelsteuer – 32 Euro
• Regionalsteuer je nach Region Italiens (zwischen 1,23% und 3,33%)
• Gebühr für Ausstellung der Kfz-Zulassung – 10,20 Euro
• Stempelgebühr für Ausstellung der Kfz-Zulassungsbescheinigung – 16 Euro

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